Gemeinde Ebersdorf Gemeinde Ebersdorf

Grundsteuer

FÄLLIGKEIT GRUNDABGABEN UND GEWERBESTEUERVORAUSZAHLUNGEN JÄHRLICH ZUM 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres werden fällig und sind von Abgabepflichtigen, die nicht an das Abbuchungsverfahren der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg angeschlossen sind, an die Gemeindekasse zu zahlen:

1. Grundsteuer A und B

2. Gewerbesteuervorauszahlungen gem. Bescheiderteilung

zum 15.05. zudem noch die Hundesteuer


Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:

a) Säumniszuschlag
mit 1% des rückständigen, auf volle 50,00 EUR nach unten gerundeten Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat (gem. § 240 Abgaben- ordnung).

b) Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR.


Abgabepflichtige, die sich dem Lastschriftverfahren (SEPA) anschließen möchten, werden gebeten, sich mit der Gemeindekasse telefonisch (09562/385-249), per E-Mail oder schriftlich in Verbindung zu setzen.

Konten der Gemeinde

VR-Bank Coburg eG 
IBAN: DE07783600000000800333 BIC: GENODEF1COS

Sparkasse Coburg – Lichtenfels 
IBAN: DE75783500000092190040 BIC: BYLADEM1COB

Hinweis zur Hundesteuer:
Bitte denken Sie daran, dass Hunde gesondert an- und abgemeldet (Zuzug, Wegzug, Tod) werden müssen! 
Dies ist derzeit auch telefonisch (09562/385-243) und online möglich. 

Ostermann Anika Steuerstelle
09562 385-243
09562 385-1243
E09
 
Rathaus Ebersdorf b.Coburg

Raiffeisenstr. 1
96237 Ebersdorf b.Coburg 09562/385-0 09562/385-209 E-Mail versenden Kartenansicht

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