FÄLLIGKEIT GRUNDABGABEN UND GEWERBESTEUERVORAUSZAHLUNGEN JÄHRLICH ZUM 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres werden fällig und sind von Abgabepflichtigen, die nicht an das Abbuchungsverfahren der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg angeschlossen sind, an die Gemeindekasse zu zahlen:
1. Grundsteuer A und B
2. Gewerbesteuervorauszahlungen gem. Bescheiderteilung
zum 15.05. zudem noch die Hundesteuer
Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
a) Säumniszuschlag
mit 1% des rückständigen, auf volle 50,00 EUR nach unten gerundeten Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat (gem. § 240 Abgaben- ordnung).
b) Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR.
Abgabepflichtige, die sich dem Lastschriftverfahren (SEPA) anschließen möchten, werden gebeten, sich mit der Gemeindekasse telefonisch (09562/385-249), per E-Mail oder schriftlich in Verbindung zu setzen.
Konten der Gemeinde
VR-Bank Coburg eG
IBAN: DE07783600000000800333 BIC: GENODEF1COS
Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE75783500000092190040 BIC: BYLADEM1COB
Hinweis zur Hundesteuer:
Bitte denken Sie daran, dass Hunde gesondert an- und abgemeldet (Zuzug, Wegzug, Tod) werden müssen!
Dies ist derzeit auch telefonisch (09562/385-243) und online möglich.
Raiffeisenstr. 1
96237
Ebersdorf b.Coburg
09562/385-0
09562/385-209
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