Freie Fahrt für Winterdienstfahrzeuge
Mit Rücksichtnahme und Verständnis sicher durch den Winter
Alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch unser gemeindlicher Bauhof, kämpfen mit den winterlichen Straßenverhältnissen. So klingelt in diesen Nächten der Wecker besonders früh, denn bereits um 3.00 Uhr geht es im Bauhof mit der Salzbeladung der Fahrzeuge los. Gegen 3.15 Uhr ist die Belegschaft dann mit den Räum- und Streufahrzeugen auf den gemeindlichen Straßen unterwegs. Dabei haben die Hauptstraßen, Buslinien und Fahrbahnen mit Gefälle Vorrang. „Zuerst müssen wir die vielbefahrenen Straßenzüge und Steigungen, aber auch die Gehwege unserer gemeindeeigenen Anlagen, freibekommen“, erklärt Bauhofleiter Alexander Galle. Dass etliche Anlieger währenddessen ungeduldig auf den Räumdienst warten, kann er verstehen - bittet aber im Gegenzug auch um Verständnis für das Vorgehen des Bauhofs. „Es stehen nur begrenzte personelle und maschinelle Mittel zur Verfügung, deshalb können wir leider nicht überall gleichzeitig sein. Zudem kann es auch sein, das wir bei engen Straßenverhältnissen und viel Schnee, eine Seite des Gehwegs mit Schnee zuschieben müssen. Insbesondere an solchen Stellen hoffen wir auf das Verständnis der Fußgänger, die dann die Straßenseite wechseln müssen“, erklärt Galle weiter.
Doch auch das Verhalten jedes Einzelnen zählt:
Geparkte Fahrzeuge können den Schneepflug behindern
Bauhof und Ordnungsamt bitten deshalb alle Fahrzeughalter, ihre Autos nicht auf Anliegerstraßen und insbesondere nicht in den Wendehämmern zu parken, sondern die Kraftfahrzeuge auf den Privatgrundstücken abzustellen. Denn, wenn Fahrzeuge auf den Straßen stehen, können die Fahrbahnen nicht ordnungsgemäß von den Schneemassen befreit werden. Der Winterdienst kann nämlich nur vorgenommen werden, wenn eine Restdurchfahrbreite von vier Metern verbleibt, da der eingesetzte Schneepflug schon selbst eine Breite von 3,20 Meter aufweist. Übrigens werden auch andere größere Fahrzeuge (z.B. Müllabfuhr) durch parkende Fahrzeuge blockiert.
Auch beim Schneeschippen ist Rücksichtnahme geboten
Laut der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, darf der geräumte Schnee nur maximal so neben der Gehbahn gelagert werden, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Deshalb bittet der Bauhof darum, insbesondere Schnee aus Hofeinfahrten nicht auf die Straße zu schippen, sondern auf dem Grundstück zu lagern. „Leider erleben wir es nicht selten, dass Schnee von Privatgrundstücken und Gehwegen auf die bereits geräumte Fahrbahn geschippt wird. Wenn dieser dann festgefahren wird und vereist, ist schnell eine Gefahrenstelle geschaffen, die es dringend zu vermeiden gilt“, informiert Alexander Galle.
Bitte der Feuerwehren
Ergänzend fügt Florian Gräbner von der Freiwilligen Feuerwehr Ebersdorf die Bitte hinzu, „trotz dieser Witterungsverhältnisse die Hydranten vor dem eigenen Grundstück stets frei zu halten. Dadurch wird im Ernstfall wertvolle Zeit gespart.“
Mit gegenseitigem Verständnis, Rücksichtnahme und etwas Geduld werden wir gemeinsam den Winter meistern!