Die Bauverwaltung informiert
Wann benötigt man eine verkehrsrechtliche Anordnung, eine Ausnahmegenehmigung für Sondernutzung oder eine Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund?
Anträge auf die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, für eine Sondernutzung oder einer Erlaubnis müssen mind. 14 Tage vor Beginn von Arbeiten gestellt werden, die sich auf den Straßenverkehr (dazu gehören Straßen, Rad - und Gehwege, Plätze und Parkplätze, öffentliche Feld- und Waldweg, Wirtschaftswege) auswirken.
Der Antragssteller ist entweder der Bauherr selbst oder das beauftragte Bauunternehmen oder der Sondernutzungsnehmer.
Anlässe für das Einholen einer Anordnung sind z.B.
- Benutzung über den Gemeingebrauch hinaus
- Aufstellen eines Containers oder eines Krans
- Aufstellen eines Gerüstes
- Be- und Entladetätigkeiten im Halteverbot
- Be- und Entladen über längerer Dauer
- Ablagerung von Baumaterialien
- Straßenbauarbeiten
- Durchführung einer Veranstaltung (Festumzug)
auf öffentlichen Verkehrsgrund.
Bei nicht Einholung oder Missachtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, Sondernutzung oder Erlaubnis handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), die bei der Polizei zur Anzeige kommt.
Der Antrag ist bei der Gemeindeverwaltung zu stellen und steht hier zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise.
Gebührensätze für verkehrsrechtliche Anordnungen.
Ansprechpartnerin im Rathaus der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andrea
Autsch
Nichttechnische Bauverwaltung
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09562/385-253 | 09562/1250 | U11 | autscha@ebersdorf.de |