Die Bauverwaltung informiert
Hinweise zum Verbrennen von Reisig
Pflanzliche Abfälle sind vorrangig einer Verwertung zuzuführen. Nur wenn eine Verwertung (Kompostierung, Einarbeitung in den Boden, ...) unzumutbar, bzw. forstwirtschaftlich eine Verbrennung notwendig ist, kommt eine Beseitigung durch Verbrennung in Betracht.
Wo muss das Verbrennen von Reisig angemelden werden?
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen muss mind. 3 Tage zuvor bei der Gemeindeverwaltung Ebersdorf angezeigt werden. Diese leitet die Information an die zuständige Rettungsleitstelle und Polizeiinspektion weiter! Dadurch können Fehlalarmierungen der Feuerwehr und damit verbundene Kosten vermieden werden.
Der Anmelder muss während des Abbrennens des Feuers unbedingt telefonisch für die Integrierte Leitstelle Ebersdorf (ILS) oder die Polizei erreichbar sein!
ANMELDEFORMULAR HIER DOWNLOADEN - bitte Datenschutzhinweise beachten.
Welche Vorschriften sind zu beachten?
* Eine Verbrennung ist nur auf dem Grundstück zulässig, auf dem die Abfälle angefallen sind.
* Das Grundstück muss im Außenbereich, d.h. außerhalb bebauter Ortsteile liegen (Wald, landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutztes Grundstück).
* Es dürfen nur trockene naturbelassene Hölzer verbrannt werden, um die Rauchentwicklung gering zu halten.
* Es sind Haufen zu bilden; flächiges Abbrennen ist unzulässig.
* Andere Stoffe (insbesondere Mineralölprodukte oder andere Abfälle) dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benützt werden.
* In der Zeit zwischen Sonnenuntergang und -aufgang darf kein Feuer abgebrannt werden.
* Durch Rauchentwicklung darf keine Verkehrsbehinderung und keine erhebliche Belästigung entstehen (Windrichtung und -stärke beachten), gefahrbringender Funkenflug ist zu vermeiden.
* Das Feuer darf nur so groß angelegt werden, dass es ständig unter Kontrolle gehalten werden kann; geeignete Löschmittel sind immer bereitzuhalten.
* Die Feuerstelle darf nur verlassen werden, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.
* Verbrennungsrückstände sind in den Boden einzuarbeiten.
Borkenkäferbekämpfung
Informations-Link zur Seite der Bayerischen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft:
Hinweise zur Borkenkäferbekämpfung durch Verbrennen des befallenen Materials