Hebesatz Gewerbesteuer: 380 v.H.
Berechnung
Ihr zuständiges Finanzamt entscheidet über die Gewerbesteuerpflicht, ermittelt den Gewerbeertrag und setzt den Gewerbesteuermessbetrag sowie den Besteuerungszeitraum im Gewerbesteuermessbescheid fest. Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg multipliziert dann den Gewerbesteuermessbetrag mit dem aktuell gültigen Hebesatz von 380 Prozent.
Der errechnete Betrag wird als Gewerbesteuer im Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg an die Feststellungen des Finanzamts im Gewerbesteuermessbescheid gebunden ist. Einwände gegen die Gewerbesteuerpflicht und die Steuerhöhe können Sie daher nur beim zuständigen Finanzamt geltend machen.
Fälligkeit
Sie müssen auf die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen entrichten: Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres. Der fällige Betrag ist in Ihrem letzten Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde ausgewiesen.
Ansprechpartnerin
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Anika
Ostermann
Steuerstelle
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09562 385-243 | 09562 385-1243 | E09 | ostermanna@ebersdorf.de |