Feiern verbindet und ist die Krönung des gemeinsamen Engagements. Doch alle Feste bedürfen der Planung und müssen die Belange von Sicherheit, Schutz der Anwohner und der Umwelt beachten. Die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen vor einer Veranstaltung soll den Verein jedoch nicht überfordern!
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt daher die Vereine bei der Ausrichtung von Brauchtums- und Vereinsfeiern mit diesem, nun aufgrund der großen Nachfrage bereits in 3. Auflage vorliegenden Leitfaden. Die Kapitel wurden auf den aktuellen Stand gebracht. Neue relevante Themenfelder u. a. zur Datenschutz-Grundverordnung, wurden aufgenommen.
Zudem hilft auch weiterhin das „Sorgentelefon Ehrenamt“ bei konkreten Fragen bei der Durchführung von Vereinsfeiern weiter:
Seit Herbst 2016 gibt es in der Bayerischen Staatskanzlei ein „Sorgentelefon Ehrenamt“.
Unter der Telefonnummer 0 89/1 22 22 12 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de
können sich alle ehrenamtlich Tätigen bei konkreten Problemen bei der Planung und Organisation von Vereins- und Traditionsfeiern melden.
Das „Sorgentelefon Ehrenamt“ wird von „BAYERN.DIREKT“, der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung in der Staatskanzlei, gemeinsam mit einem Expertenteam für die Themen Bürokratieabbau und Deregulierung betreut und soll ausschließlich Fragen rund um die Durchführung von Vereinsfeiern und Brauchtumsfesten beantworten.
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2023/03/STK-Ehrenamtsleitfaden_2023_Online.pdf