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Infos zur Grundsteuerreform

Meldung vom 09.06.2022 Keine Formularausgabe mehr durch die Gemeinden! Nach Mitteilung des Finanzamts Coburg erhalten die Gemeinden KEINE Formulare mehr zur Ausgabe. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich nun direkt an das Finanzamt Coburg wenden. Grundstücke und Immobilien werden ab 2022 neu bewertet. Deshalb muss jede/r Eigentümer/in in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung für jede Immobilien und jedes Grundstück beim Finanzamt abgeben.

Die „neue“ Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Weitere Informationen und die Info-Hotline finden Sie hier. 

Kategorien: Rathaus

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