Meldung vom 18.01.2021 Wie die Bayerische Staatsregierung mitteilt, gilt ab 18.01.2021 eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr.
Wie die Bayerische Staatsregierung auf seiner Homepage mitteilt, gilt ab 18.01.2021 eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr.
Viele Informationen (wie z.B. zu Ansprechpartner, Testzentrum, Impfzentrum, Schule & Betreuung, Einreise, Rückreise, Grundlagen, Statistiken, Pressemitteilungen und für Unternehmen) rund um das Corona-Virus stellt der Landkreis Coburg auf seiner Homepage zur Verfügung.
Lesen Sie hierzu auch den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12.01.2021:
Corona-Pandemie / Infektionslage weiter sehr angespannt / FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar
Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet.
Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und
Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.
Kategorien: Corona-Virus, Rathaus