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FFP2-Masken für pflegende Angehörige

FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Meldung vom 26.01.2021 Die Masken werden Ihnen nach vorheriger Anforderung per Post zugeschickt. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular oder werfen Sie Ihre Unterlagen in den Rathaus-Briefkasten.

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Seit 18.01.2021 ist das Tragen von Masken im FFP2 Standard im Handel und in den öffentlichen Verkehrsmitteln in ganz Bayern zur Pflicht geworden.

Gerade die Gesundheit älterer und pflegebedürftiger Menschen ist durch die Corona-Pandemie bedroht. Gut drei Viertel der Pflegebedürftigen in Bayern werden zu Hause gepflegt, diese Menschen und die pflegenden Angehörigen benötigen besonderen Schutz. Daher stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den pflegenden Angehörigen  FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.

Die Masken können ab sofort HIER ONLINE angefordert werden. Abgegeben werden drei Masken für die Hauptpflegeperson.

Die zu pflegende Person muss in der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg wohnen. Die pflegenden Angehörigen müssen nicht in der Gemeinde wohnhaft sein. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung muss das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen hochgeladen werden.

Wer nicht digital unterwegs ist, kann seinen Antrag mit Angabe der Hauptpflegeperson sowie mit Beilage einer Kopie des Bescheides auch in den Briefkasten des Rathauses werfen.

Alle Masken werden dann, um mögliche Kontakte zu verringern, per Post zugesendet. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.

Wir bitten Sie, die Masken zeitnah zu beantragen, da wir ein festes Kontingent vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zugewiesen bekommen haben. Die Abgabe kann daher leider nur so lange der Vorrat reicht erfolgen. 

Bei Rückfragen zur Maskenversendung wenden Sie sich bitte direkt an das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. 

Kategorien: Rathaus, Corona-Virus

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