Meldung vom 26.11.2021 Mit dem Erlass der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021 treten umfassende Änderungen in Kraft.
Was gilt nun wo? Hier ein kurzer Überblick (nicht abschließend):
Ab sofort gilt 2G plus in den Sportstätten
Der Zutritt zu Kultur-, Freizeit- und Sportstätten ist ab sofort nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen.
Für die Kontrolle und Einhaltung der Maßnahmen sind die Vereine/Veranstalter verantwortlich.
Mehr Informationen und die aktuellen Hygiene- und Schutzkonzepte für die gemeindlichen Sport- und Mehrzweckhallen, das Bürgerhaus und die alte Schule Frohnlach finden Sie HIER.
Im Medienhaus gilt ab sofort 2G
Zutritt haben nur noch Geimpfte und Genesene. Eine Online-Ausleihe, die am Fenster abgeholt werden kann, ist weiterhin möglich. Mehr Informationen finden Sie HIER.
Termine im Rathaus weiterhin nur nach Terminvereinbarung
Zutrittsbeschränkungen bestehen nicht, es müssen aber zwingend vorher Termine vereinbart werden. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in auf. Vielleicht kann Ihr Anliegen bereits telefonisch geklärt werden. Mehr Informationen finden Sie HIER.
Weiterführende Links:
Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021
Begründung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Kategorien: Corona-Virus, Rathaus, Medienhaus