Meldung vom 16.05.2018 Gute Neuigkeiten für Pflegebedürftige: Die Bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung vom 08.05.2018 beschlossen, dass Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch.
1.000 Euro zusätzlich - das neue Landespflegegeld macht´s möglich!
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung vom 08.05.2018 beschlossen, dass Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch.
Wenn der Pflegegrad nachgewiesen werden kann, wird das neue Pflegegeld pauschal ausbezahlt.
Unklar ist noch, ob auch Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung dieses Landespflegegeld ohne Abzug erhalten.
Wie gehe ich vor, wenn ich das Landespflegegeld erhalten will?
Sie müssen einen Antrag stellen!
Wo bekomme ich den Antrag?
• Sie erhalten die Antragsformulare ab sofort im Zimmer E01 des Rathauses
• Sie können den Antrag auch hier herunterladen
• bei den Finanzämtern
• bei den Landratsämter
• im Zentrum für Familie und Soziales
Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?
Sie müssen Ihrem Antrag eine Ablichtung des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Ablichtung des Bescheids der Pflegekasse beifügen.
Wenn Sie den Antrag als Bevollmächtigter oder als Betreuer stellen, fügen Sie bitte eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.
Ab wann und bis wann kann ich den Antrag stellen:
Antragstellung ab sofort, bis einschließlich 31.12.18 für das Jahr 2018 möglich.
Wer bekommt das Landespflegegeld?
• Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
• Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
• Unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Wohin sende ich den Antrag mit den genannten Kopien?
Per Post senden Sie den Antrag mit den oben genannten Kopien an
Landespflegegeldstelle
81050 MÜNCHEN
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie den Antrag als Bevollmächtigter oder als Betreuer eines Patienten stellen, fügen Sie bitte zu den o.g. geforderten Papieren eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuungsausweises bei.
Muss das Landespflegegeld jährlich neu beantragt werden?
Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.
Welche Kontodaten muss ich angeben?
Das Landespflegegeld kann ausschließlich auf ein Konto des Anspruchsberechtigten oder des abweichenden Antragsstellers überwiesen werden. Bitte geben Sie keine andere Kontoverbindung an.
Wie lange dauert es bis ich einen Bescheid über den Gelderhalt von der Landesgeldpfl egestelle bekomme?
Die Bescheide gehen bis Ende August heraus. Das bedeutet, beantragen Sie schnell.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Man beginnt mit der Auszahlung nach Eingang ab September 2018.
Was passiert wenn ein Pflegebedürftiger der den Antrag stellte, zwischendurch verstirbt?
Das Landespflegegeld wird nicht ausbezahlt, da dieses Geld darauf abzielt, dem Pflegebedürftigen absolut freie Hand über diesen Betrag zuzugestehen.
Erben kann man deshalb diesen Betrag nicht, es sei denn, der Pflegebedürftige hinterlässt ihn .
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich per E-Mail an fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de
oder per Telefon an: 089-12 22 213 Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00-18:00 Uhr und Freitag von 8:00-16:00 Uhr
Mehr Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung zum Landespflegegeldgesetz
Kategorien: Rathaus