Gemeindewerke-EEG & KWKG

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.

Hier der Link zu unserem Übertragungsnetzbetreiber:

Auf der Website der Clearingstelle EEG ist eine Auswahl an Gesetzen, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind, gesammelt:

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Störungsnummern

Notruf bei Gasgeruch 24 Stunden erreichbar: 09 41-28 00 33 55