Unterstützung durch Integrationspauschale

7. Mai 2025

Unterstützung durch Integrationspauschale

Meldung vom 07.05.2025

Integrationsarbeit geschieht vor allem in Vereinen und durch Ehrenamtliche. Um dieses ehrenamtliche Engagement zu unterstützen und neue Maßnahmen zu ermöglichen, unterstützt der Landkreis Coburg mit der Integrationspauschale.

Folgende Maßnahmen können durch die Integrationspauschale unterstützt werden:

Integrationsmaßnahmen Kinder und Jugendliche

  • Niederschwellige Sprachförderung durch Ehrenamtliche (ohne Zertifizierung) auch in Kindergärten und Schulen
  • Integration von Kindern und Jugendlichen im Bereich Freizeit und Vereine
  • Spracherwerb für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Ehrenamtliche, Integrationsmanagement

  • Unterstützung von Ehrenamtlichen und Helferkreisen (z.B. Stammtische, Ehrenamtliche Sprachmittler)
  • Kommunales Integrationsmanagement und kommunale Vernetzung (z.B. AG/Runder Tisch)

Arbeitsmarktintegration

  • Unterstützung bei der Beratung, Qualifizierung und Vermittlung von Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung
  • Vernetzungstreffen Menschen mit Migrationshintergrund und Unternehmen
  • Azubi-Tandems/Patenschaften

Integrationsmaßnahmen Erwachsene

  • Niederschwellige Sprachförderung durch Ehrenamtliche (ohne Zertifizierung)
  • Aufklärungskurse mit MiMi-Mediatoren
  • Bezuschussung von lokalen Integrationsangeboten (z.B. Interkulturelle Kochtreffs, Spieleabende, Kulturdolmetscher, etc.)

Integrationsmaßnahmen Vereine

  • Unterstützung von Vereinen im Aufgabenfeld Integration (z.B. Tag der offenen Tür, Interkulturelle Vereinsöffnung-/Entwicklung)
  • Vernetzung mit anderen Integrationsakteuren
  • Bezuschussung und/oder Übernahme von Vereinsbeiträgen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

 

Finanzielle Unterstützung gibt es für

  • Materialkosten,
  • Veranstaltungen und Workshops
  • Exkursionen
  • Fahrtkosten
  • Weiterbildungen
  • Werbekosten
  • Kurs- und Vereinsbeiträge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Stundensatzpauschale für ehrenamtliche Sprachmittler
  • etc.

 

Die finanzielle Unterstützung kann per Interessensbekundung (siehe unten) an integration@landkreis-coburg.de beantragt werden.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Störungsnummern

Notruf bei Gasgeruch 24 Stunden erreichbar: 09 41-28 00 33 55