Fälligkeit Grundabgaben und Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15.05.2025

7. Mai 2025

Fälligkeit Grundabgaben und Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15.05.2025

Meldung vom 07.05.2025

Zum 15.05.2025 werden fällig und sind von Abgabepflichtigen, die nicht an das Abbuchungsverfahren der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg angeschlossen sind, an die Gemeindekasse zu zahlen: Grundsteuer A und B, Gewerbesteuervorauszahlungen gem. Bescheiderteilung und Hundesteuer.

Zum 15.05.2025 werden fällig und sind von Abgabepflichtigen, die nicht an das Abbuchungsverfahren der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg angeschlossen sind, an
die Gemeindekasse zu zahlen:

1. Grundsteuer A und B
2. Gewerbesteuervorauszahlungen gem. Bescheiderteilung
3. Hundesteuer

Bei unpünktlicher Zahlung werden erhoben:
a) Säumniszuschlag mit 1% des rückständigen, auf volle 50,00 EUR nach unten gerundeten Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat (gem. § 240 Abgabenordnung).
b) Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR.

Abgabepflichtige, die sich dem Lastschriftverfahren (SEPA) anschließen möchten, werden gebeten, sich mit der Gemeindekasse telefonisch, per E-Mail oder schriftlich in Verbindung zu setzen: Tel. 09562/385-249; Mail an info@ebersdorf.de

Konten der Gemeinde:

VR-Bank Coburg eG
IBAN: DE07783600000000800333 BIC: GENODEF1COS

Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE75783500000092190040 BIC: BYLADEM1COB

 

Hinweis zur Hundesteuer:
Bitte denken Sie daran, dass Hunde gesondert an- und abgemeldet (Zuzug, Wegzug, Tod) werden müssen!

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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