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Bei einer Informationsveranstaltung in der Schulturnhalle gaben Jonas Faber, Leiter technische Bauverwaltung in der Gemeinde, sowie Vertreter des beauftragten Büros „Stadt-Land-Fluss Ingenieurdienste GmbH“ Einblick in das Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement. Hierbei ging es vor allem um die Ermittlung von Gefahren, Risiken und definierte Schutzziele. Maßnahmen wurden ebenso aufgezeigt, wie Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge.
In dem Konzept betrachtet wurden insbesondere die Situationen in Oberfüllbach, Großgarnstadt, Friesendorf, an der Schule in Ebersdorf, am Knorr-Gelände sowie
der Kläranlage. Darüber hinaus ging es auch um die Eigenvorsorge, die jede/r Anwohner(in) treffen kann bzw. muss. Laut §5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ist „jede
Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor
nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.“ Auch Kellerabgänge, Garageneinfahrten etc. können für Hochwasser-Gefahr sorgen.
Alle Informationen und Unterlagen zum Sturzflut-Risikomanagement finden Sie hier:
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