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Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben.
Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen:
Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Die drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht.
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