Gemeindewerke-Entwässerungsgebührenabzug

Wasser, das zum Gartengießen auf dem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten wird, kann ab einer Größenordnung von über 12 m³ / Jahr von der Abwassermenge abgezogen werden, sofern dieses durch einen geeichten und verplombten Wasserzähler, den der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat, nachgewiesen wird.

 

Wir weisen auf die gesetzliche Eichpflicht hin, nachdem der Zähler alle 6 Jahre geeicht werden muss. Entsprechende Kontrollen behalten wir uns vor.

 

Den Antrag für den Entwässerungsgebührenabzug erhalten Sie bei den Gemeindewerken – Abteilung Wasserversorgung.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Störungsnummern

Notruf bei Gasgeruch 24 Stunden erreichbar: 09 41-28 00 33 55