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Information der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg Bürgerbeteiligung bei Bauleitplanverfahren
An dieser Stelle informiert die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg über Bebauungsplanverfahren und Änderungen des Flächennutzungsplans, die aktuell zur Einsicht ausliegen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeinde Ebersdorf, Sachgebiet Nichttechnische Bauverwaltung, Raiffeisenstraße 1, UG, 96237 Ebersdorf b.Coburg abgegeben werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Bitte beachten Sie:
Verbindlichkeit haben nur die Originale, die im Rathaus der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg, Zimmer U 11, Raiffeisenstraße 1, 96237 Ebersdorf b.Coburg, eingesehen werden können.
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Die Gemeinde Ebersdorf b.Coburg beabsichtigt ihre Bebauungspläne über die Homepage Bürgern und Planern zur Information zur Verfügung zu stellen.
Die Sammlung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt.
Eine verbindliche Auskunft, ob ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, erhalten Sie im Bauamt.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Originalpläne, die im Rathaus der Gemeinde Ebersdorf b.Coburg, Zimmer U 11, Raiffeisenstraße 1, 96237 Ebersdorf b.Coburg, eingesehen werden können.
Sofern sich ein Bebauungsplan noch im Aufstellungsverfahren befindet, d.h. wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange noch nicht abgeschlossen und der Bebauungsplan in seiner Endausfertigung noch nicht beschlossen ist, finden Sie ihn als Entwurf unter der Rubrik „Wirtschaft-Bau-Verkehr/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/“
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