Gemeindewerke-Härtebereich

Härtebereiche nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)

Das Wasser im Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Ebersdorf entspricht mit 4,5° – 6,1°dH dem Härtebereich weich.

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben.

 

Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen:

 

Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich mittel:       1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich hart:       mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter


Die drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht.

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